Regelmäßige Sicherheitsprüfung

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FEM 4.004-Prüfung (ehemals UVV)

basierend auf der aktuellen FEM 4.004 Bestimmung.

Alle kraftbetriebenen Flurförderzeuge, deren Anbaugeräte und Zusatzeinrichtungen sind gemäß BGV D27 § 37 regelmäßig, jedoch mind. einmal im Jahr auf sicherheitstechnische Mängel hin zu überprüfen Dies geschieht durch eine sachkundig befähigte Person.

Bei dieser Inspektion wird das Fahrzeug nach ungefähr 100 Sicherheitskriterien geprüft. Diese Kriterien umfassen alle Komponenten von der Rissprüfung bei Gabelzinken bis zur Längenmessung der Lastketten.

Als Nachweis muss diese Prüfung in einem Prüfbuch dokumentiert werden.

Die Sicherheitsprüfung führen wir durch und zeigen potentielle Sicherheitsmängel auf. Außerdem decken wir auch die Ersatzteilbesorgung und Montage gerne für Sie ab. Nutzen Sie für eine Anfrage gern unser Kontaktformular.